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   BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B   

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https://dejure.org/2012,28038
BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B (https://dejure.org/2012,28038)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B (https://dejure.org/2012,28038)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2012 - B 11 AL 72/12 B (https://dejure.org/2012,28038)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B
    Ausgelaufenes Recht hat in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung, es sei denn, dass die zu klärende Frage noch für eine erhebliche Zahl von Fällen von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; stRspr).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B
    Darzulegen ist insbesondere, dass die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne Weiteres beantwortet werden kann, und es ist der Schritt darzustellen, den das Bundessozialgericht (BSG) als Revi- sionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16, Nr. 31; stRspr).
  • BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 192/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B
    Bei dieser Frage ist schon nicht zu erkennen, wie sie in einem Revisionsverfahren in verallgemeinerungsfähiger Form beantwortet werden könnte (vgl zu diesem Erfordernis ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Beschluss des Senats vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B
    Darzulegen ist insbesondere, dass die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne Weiteres beantwortet werden kann, und es ist der Schritt darzustellen, den das Bundessozialgericht (BSG) als Revi- sionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16, Nr. 31; stRspr).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B
    Bei dieser Frage ist schon nicht zu erkennen, wie sie in einem Revisionsverfahren in verallgemeinerungsfähiger Form beantwortet werden könnte (vgl zu diesem Erfordernis ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Beschluss des Senats vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 11 AL 72/12 B
    Vielmehr gehört zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und dabei insbesondere den Schritt darstellt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 11 AS 298/14
    Da diese Zustellungsart nur als "letzte Möglichkeit" in Betracht kommt und ihre Voraussetzungen wegen des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs nicht leichtfertig angenommen werden dürfen (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 63 Rn 17), hätte es vor Anordnung bzw. Ausführung zumindest eines Versuchs der Kontaktaufnahme mit der Klägerin unter der von ihr mit ihren Schriftsätzen vom 17. Januar 2009 und vom 6. Juni 2012 mitgeteilten E-Mail-Adresse bedurft, um das Vorhandensein einer ladungsfähigen Anschrift auszuschließen (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 63 Rn 17b; BSG, Beschluss vom 29. August 2012 - B 11 AL 72/12 B; BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10).
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